AGB
The Green House Studio
Hannberger Weg 14
91091 Großenseebach
by Photography Gnad
Photography Gnad
Andreas Gnad
Schlesierstraße 6
91085 Weisendorf
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Allgemein gelten die AGB´s von Photography Gnad
abweichend hierzu gelten für das Green House Studio
insbesondere für die Vermietung an andere Fotografen o.ä. folgende AGBs
Allgemein
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Miete des Green House Studios und der enthaltenen Mietsachen, technischer Geräte und Anlagen
Miete
Die Miethöhe und auch die Mietdauer richtete sich nach den aktuellen Buchungsoptionen.
Eine individuelle Vereinbarung ist möglich, Bedarf jedoch der Schriftform und Bestätigung (Mail, Brief o.ä.)
Die Miete (Berechnung Mietpreis) beginnt mit der gebuchten Zeit - auch wenn das Studio erst zu einem späteren Zeitpunkt übernommen wird.
Bei Zeitüberschreitung werden folgende Zuschläge fällig
ab 30 Min bis 1h : 20 €
ab 1h und jeder weiteren 1h : 40 € die Stunde
Überschreitungen sind nur bei anschließend freiem Studio möglich.
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Der Vermieter behält während der Mietdauer das Hausrecht über das Studio und kann dieses jederzeit betreten.
Es wird bei laufenden Aufnahmen Rücksicht genommen.
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Im Mietpreis sind enthalten
Miete für Räumlichkeiten, Strom (kein Starkstrom), Wasser (nur Bedarfswasser Bsp. Küche)
Einrichtungsgegenstände
Grundausstattung Studioblitze
3x Godox SK400II inkl. Transmitter für Canon, Nikon, Sony oder Leica
Lichtformer 1x Octagon, 2x Striplight, 1x Beautydish, 3 normale Reflektoren
mehrerer Stative
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Weiteres Lichtequipment o.ä. gegen Nachfrage (evtl. Aufpreis)
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Bei starker Abnutzung/Verschmutzung der Hohlkehle oder von Hintergründen werden Zusatzgebühren fällig
Hintergrundpapier: 8€ der angefangene Meter der ersetzt werden muss
Hohlkehle neu Streichen: 90 €. (bei sehr starker Verschmutzung - starke Farbflecken etc. gegebenenfalls höher)
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In den Studioräumen gilt allgemein ein Rauchverbot. Bitte hierfür vor die Türe gehen.
Sollten für Fotografien/Filme hierzu Wünsche sein - bitte individuell absprechen.
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Zahlungsbe
dingungen
Die feste Buchung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang über unser Paypalkonto
Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind in Bearbeitung...
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Neben-/Zusatzkosten werden nach dem Buchungstermin abgerechnet.
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Bei einer Miete für mehr als 6 Personen (zB Workshops)
bedarf es einer individuellen Buchung und Buchungspreise.
Bitte hierzu Kontakt aufnehmen.
Mieträume und Haftung
Die Mieträume und das Inventar, sowie das zur Verfügung gestelltes Equipment sind pfleglich zu behandeln.
Die Vorhanden Sets, das Inventar kann für die Gestaltung eigener Bildideen umgebaut werden. Es ist jedoch darauf zu achten das hierbei keine Schäden am Mietobjekt, den Sets oder dem Inventar entsteht.
Nach Mietdauer ist alles wieder im Ursprungszustand zu übergeben.
Der Mieter hat hierzu die nötige Zeit für den Rückbau und die Reinigung in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
Eine einfache Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Bei starker Verschmutzung kann vom Vermieter eine Zusatzgebühr nach Aufwand für Reinigung o.ä. erhoben werden.
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Das Betreten und Nutzen des Studios und des Grundstückes unterliegt der eigenen Gefahr.
Für eigene durch den Mieter oder Dritte mitgebrachte Geräte, Gegenstände etc. übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden während der Mietdauer am Mietobjekt, dem Inventar, dem Equipment etc. die durch Ihn oder durch seine Besucher, Projektbeteiligten entstanden sind. Dies gilt auch für Folgeschäden wie zB Mietausfall.
Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter frei.
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Eigentumsvorbehalt
Alle vom Mietstudio vermieteten Geräte, Inventar etc. bleibt uneingeschränkt Eigentum vom Green House Studio.
Ein Verkauf, verleih, Überlassung an dritte sowie das Entfernen der gemieteten Gegenstände ist nicht erlaubt.
Recht
Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.